Kontakt

Freie Wähler Bruchsal e.V.

Erlenweg 33 76646 Bruchsal

Pressewart Roland Foos

Tel.: 07251 97 57 20

01 Wie wird gewählt?

Jede:r Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind. Gewählt wird aufgrund von Wahlvorschlägen, die für jeden Wahlkreis gesondert eingereicht werden müssen. Die Wahlberechtigten können Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen des Wahlkreises übernehmen (panaschieren) und einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). 

Weitere Informationen: 

www.kommunalwahl-bw.de/

02 Wer darf wählen und gewählt werden? Aktives und passives Wahlrecht

Wahlberechtigt sind alle Deutschen bzw. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und die seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen (aktives Wahlrecht). Auch wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis haben, sind wahlberechtigt.

Wählbar in den Kreistag (passives Wahlrecht) sind alle Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Landkreises, die am Wahltag 

  • Deutsche bzw. Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger sind,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung oder einzige Wohnung im Gebiet des Landkreises haben oder nach einem früheren Wegzug aus dem Landkreis innerhalb von drei Jahren wieder in den Landkreis zurückgezogen sind,
  • nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Wer wählbar ist, bestimmt der Kreiswahlausschuss (§ 23 LKrO Wählbarkeit). Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte des Landkreises oder des Landratsamts und weiterer Organisationen sind nicht wählbar und können keine Kreisrätinnen oder Kreisräte werden. Quelle: https://www.kommunalwahl-bw.de/kreistagswahlen

03 Wer ist wählbar?

Bei den Gemeinderatswahlen sind alle Bürgerinnen und Bürger wählbar, die am Wahltag

  • die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen,
  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in der betreffenden Gemeinde wohnhaft sind oder nach einem früheren Wegzug innerhalb von drei Jahren wieder in die Gemeinde zurückgezogen sind
  • und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen wurden.

Um wählbar zu sein, müssen sämtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

04 Was ist Kommunalpolitik?

Kommunalpolitik beginnt vor der eigenen Haustür. Sie entscheidet über viele Themen, die jeden direkt betreffen. Die Bürgerinnen und Bürger können in Gemeinderäten selbst mitwirken und ihren Ort oder ihre Stadt verwalten und gestalten. Deswegen sind Kommunen für die Demokratie so wichtig: Hier kann jeder in Gemeinde- und Kreistagen selbst Verantwortung für seine Region und die Politik vor Ort übernehmen.

05 Reif für die Gremien? Mit 16 Jahren in den Gemeinderat?

Bei der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 in Baden-Württemberg dürfen Jugendliche ab 16 Jahren in kommunale Gremien gewählt werden. Zur Absenkung des Wahlalters gibt es kontroverse Positionen: Befürworter erhoffen sich durch die Gesetzesänderung, dass sich mehr Jugendliche politisch engagieren. Skeptiker formulieren rechtliche Bedenken und hinterfragen die notwendige Reife für ein solches Mandat. In unserem Dossier gibt die Journalistin Renate Allgöwer einen Überblick über die unterschiedlichen Positionen.

Weitere Infos:
www.kommunalwahl-bw.de/wahlalter

So wählt man richtig!